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Kategorie: Rechtliche Informationen

Verteilung der Maklerprovision – Sie haben die Wahl

Ab dem 23. Dezember 2020 gelten verbindliche Regeln für die Verteilung der Maklerkosten. Da der Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung künftig nicht mehr Maklerprovision zahlen soll als der Verkäufer, ergeben sich drei Varianten. Wir erklären, wie diese funktionieren und worauf Makler achten müssen.


Geldwäschegesetz & Immobilien

Hier finden Sie den IVD-Flyer mit Hinweisen für Maklerkunden zum Geldwäschegesetz.

IVD Merkblatt und Arbeitsanweisung für Makler hier.
BMF-Schreiben vom 07.12.2012 zu Mietimmobilien und GwG hier.

Wenn der Makler seinen Kunden nach dessen Personalausweis fragt, wird dieser sich gewiss wundern. Der Makler hat aber alles richtig gemacht, denn Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen.

Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.


Wichtiges zur Mietpreisbremse

Am 1. Juni 2015 ist das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse in Kraft getreten. Sie gilt aber zunächst nur in Berlin. Die übrigen Bundesländer haben von der bereits seit Ende April bestehenden Möglichkeit bisher keinen Gebrauch, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, in denen die Miete bei einer Neuvermietung auf maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau beschränkt sein soll. Die übrigen Bundesländer prüfen derzeit noch, ob und wann sie entsprechende Rechtsverordnungen erlassen. Dennoch lohnt es sich bereits jetzt – für Berliner ohnehin – mit den Einzelheiten auseinanderzusetzen. Die Broschüre „Die Mietpreisbremse – Funktion / Beispiel /Empfehlungen“ gibt einen Einblick in die für Vermieter, Verwalter und Makler wichtige Materie.

Mietpreisbremse Information